Revisionsvervahren der Neonazis Grewe und Franke im „Pölchow-Prozess“ ging für sie nach hinten los

Pressemitteilung vom 03.05.2012

Heute verurteilte das Rostocker Landgericht die NPD Mitglieder Michael Grewe und Dennis Franke zu Haftstrafen. Gemeinsam mit anderen Neonazis hatten sie am 30. Juni 2007 in einem Zug bei Rostock alternative Jugendliche angegriffen und zum Teil erheblich verletzt.

Die beiden Angeklagten waren bereits am 16. März 2010 wegen Landfriedensbruchs und Körperverletzung zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Da sie damals, genauso wie die zuständige Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hatten, kam es heute erneut zur Verhandlung. NPD Landtagsfraktionsmitarbeiter Grewe mußte sich heute wiederum wegen Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verantworten. Statt einer ursprünglichen Haftstrafe von einem Jahr und fünf Monaten wurde er nun zu einer Strafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem muss er eine Geldstrafe von 2.500 € zahlen und die Kosten des Verfahrens tragen.

Franke wurde heute lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Da eine weitere Verurteilung mit einbezogen wurde, erhöhte sich auch seine Strafe deutlich. Statt einem Jahr droht ihm nun eine zweijährige Haftstrafe, wenn er im Bewährungszeitraum von vier Jahren erneut straffällig wird. Auch er ihm wurden eine Geldstrafe (1200 €) und die Kosten des Verfahrens auferlegt.

In seiner Urteilsbegründung machte der vorsitzende Richter deutlich, dass die beiden Neonazis nur aufgrund des Zeitraums von annähernd fünf Jahren zwischen Tat und rechtskräftiger Verurteilung weiter auf freiem Fuss bleiben. Anderenfalls wäre nur eine Haftstrafe ohne Bewährung in Frage gekommen.

Dass seit dem Angriff auf dem Pölchower Bahnhof im Sommer 2007 soviel Zeit verstrichen ist, ist nicht zuletzt der Rostocker Staatsanwaltschaft anzulasten. Sie ermittelte zunächst gegen die Betroffenen des damaligen Angriffs und ließ den schon damals bei der NPD Fraktion angestellten Grewe noch im April 2008 per Fahndungsfoto als „unbekannten Randalierer“ suchen.

 

In Anwesenheit einer Vielzahl von NPD, Kammeradschafts, „Blood & Honour“ Nazis aus ganz Mecklenburg Vorpommern liess der Richter keine Zweifel an seiner Bereitschaft den angeklagten Nazis ihre auch an diesem Gerichtstag fotrtwährenden latenten Provokationen zu unterbinden.
Was in dem vorangegangenen Verfahren nachhaltige Beschwerden der Verteidigung  der Nebenklage bedurfte, erledigte dieser Richter bei seiner zweiten Aufforderung an die angeklagten Nazis.
Vor allem „Michael Grewe“ grinste auf seine schmierige Art“ breit durch den Gerichtssaal. Insbesondere bei der Schilderung der von ihm und anderen Nazis begangenen „Gewalttaten, erheblichen Verletzungen und Erniedrigungen“.
Dem setzte der Richter mit der Ankündigung einer „sofortigen Vollstreckung einer Ordnungshaft“ im Falle der Wiederholung dieser Provokationen ein jahes Ende.

Während des vergangenen Verfahrens sagte „Dennis Franke“ aus, das er sich nach der Tat „von der rechtsradikalen Szene“ getrennt hätte. Was damals schon allen, ausser dem Richter und der Staatsanwaltschaft als „Lachnummer“ vorkam, wurde aber aus unerfndlichen gründen von denen ernst genommen. Kurze Zeit nach dem Abschluss des Verfahrens. Wurde er zusammen mit Grewe auf einer Nazidemo gar als Ordner eingesetzt und lies sich dort bereitwillig dümmlich grinsend abfotografieren.
In dem „Revisionsverfahren“ am 03.05.2012 von der Nebenklage nun genau darauf hin angesprochen, sagte er erst mal gar nichts dazu.
Diesem Richter schien dieser Sachverhalt ebenso klar zu sein wie jedem anderen der die Fähigkeiten einer „allgemeinen Geschäftsfähigkeit“ sein eigen nennt, und hatte dazu auch keine Fragen mehr und verurteilte die neonazistischen Schläger härter als im ersten Verfahren.

In der Urteisbegründung scheint ein Bedauern über die „Unfähihgkeit“ seines Richterkollegen oder andere „Sachzwänge“ durchzuscheinen, die insbesondere auf die kritisierte Beweisaufnahme als auch auf die absolut lächerliche Einschätzung der Straftaten also die „Strafwürdigung“ des gerichts im ersten Verfahren hindeutet.

 

Ich empfehle dem Richter des ersten Verfahrens nicht gleich nach seinen Terminen über den Hinterausgang zum Parkplatz zu hetzen, sondern sich auf die Treppe des Haupteinganges zu stellen und sich umzudrehen.
Wenn ich mich nicht irre ist das Gerichtsgebäude nach einem Juristen benannt, der Sozialdemokrat war. Dort hängt eine Gedenktafel die von ihm kündet. Ich will nichts falsches sagen, aber dieser direkt hatte wohl auch arge Probleme durch die NS Diktatur.
Aber was Nazis von Sozialdemokraten halten und sie zu Zeiten der NS Diktatur systhematisch al politische Gegner verfolgten und auch physisch vernichteten müsste auch diesem Richter bekannt sein.

 

nur so…

sollte ja nur n Bericht sein…